Die Klage des VPOD bei der IAO muss zurückgezogen werden

29. Juni 2017 News

Das Regionalgericht Val-de-Travers hat soeben das Urteil zum Arbeitskonflikt von Anfang 2013 gesprochen, der am Neuenburger Spital La Providence nach der Entlassung von 22 Streikenden ausgebrochen ist. Die Justiz hat den Streik für illegal und die Kündigungen für rechtmässig befunden. Aufgrund dieses Urteils wäre der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) gut beraten, die im April 2013 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichte Klage zurückzuziehen.

Anfang 2013 traten 22 Angestellte des Spitals La Providence in Neuenburg in den Ausstand. Grund dafür war der Entscheid der Spitalleitung, den Gesamtarbeitsvertrag (CCT Santé 21) aufzukünden. Nachdem sie sich geweigert hatten, an ihre Arbeitsplätze zurückzukehren, wurden die Streikenden entlassen. Diese gelangten daraufhin an das Regionalgericht Val-de-Travers, um die Kündigungen für rechtswidrig erklären zu lassen.

Ohne den Entscheid der Neuenburger Justiz abzuwarten, reichte der VPOD im April 2013 beim Komitee für Vereinigungsfreiheit der IAO eine Klage gegen die Schweiz wegen Verletzung der Konventionen Nr. 87 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes) und Nr. 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen) ein. Die Gewerkschaft prangert den in ihren Augen mangelhaften Schutz gegen die missbräuchliche Entlassung von Streikenden an, der eine Abfindung von höchstens sechs Monatslöhnen vorsieht.

In seiner Klage fordert der VPOD die Schweiz dazu auf, ihre Gesetzgebung mit den IAO-Konventionen in Einklang zu bringen und die Möglichkeit einzuführen, die Arbeitgeber zu einer Wiedereinstellung der unrechtmässig entlassenen Arbeitnehmenden zu zwingen. Vorbild soll die Bestimmung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau (GlG) sein. Es sei allerdings daran erinnert, dass die Konventionen Nr. 87 und Nr. 98 der IAO, auf die sich der VPOD in seiner Klage beruft, nicht die Modalitäten des Streikrechts behandeln.

Das Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers hat sich soeben zum Konflikt am Spital La Providence geäussert. Und was es sagt, ist ein Schlag ins Gesicht der Streikenden: Die Justiz erklärt den Streik für illegal, weil er den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt habe. Die Kündigungen seien zu Recht erfolgt, da die Spitalleitung «mehrmals versucht hat, den Konflikt zu beenden, die Streikenden ohne weitere Sanktionen an ihre Arbeitsplätze zurückzubringen, und das sogar nach der Auflösung ihrer Arbeitsverträge».

Dieser Entscheid hat internationale Tragweite. Im Lichte des Neuenburger Urteils zeigt sich, dass die Bestrebungen des VPOD gegen die Schweiz bei der IAO jeglicher Grundlage entbehren. Nach aller Logik muss die Gewerkschaft jetzt ihre Klage zurückziehen.