Dialog am Arbeitsplatz als wichtiger Schritt für Krebsbetroffene

18. November 2016 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat an der Tagung «Krebsbetroffene am Arbeitsplatz» aufgezeigt, wie die Arbeitgeber ihre soziale Verantwortung gegenüber erkrankten Mitarbeitenden wahrnehmen. Im Vordergrund steht dabei weniger das Arbeitsrecht als die Suche nach individuellen Lösungen.

Die Diagnose Krebs kommt oft unvermittelt und reisst Betroffenen den Boden unter den Füssen weg. Die Krankheit führt aber dank des medizinischen Fortschritts nicht mehr unweigerlich zum Tod. 60 Prozent der an Krebs erkrankten Menschen können nach einer Therapie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Damit eine Rückkehr ins Berufsleben gelingt, müssen aber alle Beteiligten mehrere Hürden überspringen. Was dafür zu tun ist, ergründeten 220 Teilnehmende an der Tagung «Krebsbetroffene am Arbeitsplatz», welche die Krebsliga gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und der Swiss Cancer Foundation in Zürich durchführte.

In der Schweiz leiden über 64’000 Personen im erwerbsfähigen Alter an Krebs, jährlich kommen 15’000 dazu. Der Umgang mit Krebs, aber auch mit anderen Krankheiten am Arbeitsplatz, ist grundsätzlich keine Kernkompetenz der Unternehmen. Roland A. Müller gab deshalb in seinem Referat zu bedenken, dass es den Unternehmern häufig an Erfahrung mit solchen Situationen fehlt. Gemäss dem Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands werden zwar Vorgesetzte im Einzelfall aktiv und finden häufig individuelle Lösungen. Trotzdem sei es ratsam, frühzeitig externe und professionelle Unterstützung beizuziehen. Ärzte, Versicherungen und spezielle Fachorganisationen wie Krebsligen könnten eine wichtige beratende und vermittelnde Rolle einnehmen. Noch häufiger als in der Vergangenheit dürfte künftig eine Früherfassung bei der IV sinnvoll sein – um eine entsprechende Rente zu vermeiden, aber auch um die Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit mit ausgewiesenen Fachleuten zu unterstützen.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband reiht sich Krebs am Arbeitsplatz ein in das übergeordnete Thema von Krankheit am Arbeitsplatz. Zu beachten sind dabei nicht nur die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsrechts, sondern auch die Verantwortung und Rolle der Arbeitgeber. Es gilt generell: Je früher eine gesundheitliche Beeinträchtigung am Arbeitsplatz erkannt wird und je früher die richtigen Massnahmen durch den Arbeitgeber, zusammen mit den Arbeitnehmenden sowie den Privat- und Sozialversicherern, eingeleitet werden, desto grösser ist die Chance, die Arbeitsmarktfähigkeit eines betroffenen Mitarbeitenden zu erhalten. Die Arbeitgeber haben dies erkannt und gemeinsam mit diversen Partnerorganisationen in den letzten Jahren den Verein Compasso aufgebaut. Diese Organisation setzt sich dafür ein, das vorhandene Potenzial von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen auszuschöpfen.

Im abschliessenden Podium plädierte Valentin Vogt an der Tagung für eine weitergehende Professionalisierung im Gesundheitswesen. Angesichts niemals unerschöpflicher finanzieller Mittel muss im Urteil des Präsidenten des Schweizerischen Arbeitgeberverbands ein offener, ethisch und medizinisch geleiteter Dialog über eine effiziente Diagnose und Behandlung von Krebs sowie anderen Krankheiten geführt werden. Zuallererst müsse jedoch die Prävention verbessert werden. Hier kann jeder bei sich selber beginnen, denn Gesundheitsvorsorge ist die selbstverantwortliche Aufgabe von mündigen Bürgern.