Der «Deflexibilisierung» des Arbeitsmarktes ist dringend Einhalt zu gebieten

3. November 2015 Medienmitteilungen

Zahlreiche Eingriffe in den flexiblen Arbeitsmarkt haben die Rahmenbedingungen für die Unternehmen in der Schweiz massiv verschlechtert. Ohne Gegensteuer sind Tausende von Arbeitsplätzen und der Wohlstand im Land gefährdet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wendet sich deshalb gegen neue gewerkschaftliche Regulierungsforderungen und insbesondere gegen einen weiteren materiellen Ausbau der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Der offene und flexible Arbeitsmarkt ist traditionell ein massgeblicher Standortvorteil der Schweiz, der jedoch in der jüngeren Vergangenheit mit zahlreichen Eingriffen mehr und mehr ausgehöhlt worden ist. Durch die zunehmende «Deflexibilisierung» des Arbeitsmarktes ist es inzwischen für die Unternehmen schwierig geworden, in unserem Land wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu erhalten. Auf dem Spiel stehen Tausende von Arbeitsplätzen und der Wohlstand im Land, an dem die ganze Bevölkerung teilhat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband weist deshalb mit einem Katalog dringlicher Massnahmen den Weg für eine gesunde Wirtschaft, die auch in Zukunft in der Lage ist, attraktive Arbeitsplätze mit optimalen Arbeitsbedingungen anzubieten.

Neue regulatorische Angriffe auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt drohen insbesondere mit einem weiteren materiellen Ausbau der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit. Die Gewerkschaften verkaufen entsprechende Forderungen als «Missbrauchsbekämpfung» im Zusammenhang mit sogenanntem Lohndumping. Damit schüren sie in der Bevölkerung latent vorhandene Befürchtungen, ausländische Arbeitskräfte würden das bestehende Schutzniveau unterlaufen. Verschiedene Studien und Berichte zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zeigen indessen klar, dass sich die geltenden FlaM bewährt haben und Verdrängungsängste unbegründet sind. Der Vollzug der FlaM ist zwar weiter zu optimieren. Dabei sind die Kontrollorgane zu professionalisieren und die bestehenden Vorschriften konsequent anzuwenden. Selbstredend davon ausgeschlossen ist jedoch der Erlass zusätzlicher Regelungen. Überdies ist im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative zu prüfen, wie die flankierenden Massnahmen weiterzuführen sein werden.

Im Weiteren treten die Arbeitgeber einem zusätzlichen Ausbau des Kündigungsschutzes, Quoten jeglicher Art und staatlichen Lohnkontrollen entschieden entgegen. All diese gewerkschaftlichen Begehrlichkeiten würden die infolge des Frankenschocks besonders geforderte Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft nochmals empfindlich schwächen. Um die Zuwanderung gemäss dem Volksentscheid vom Februar 2014 zu steuern, sind stattdessen Begleitmassnahmen ausserhalb des Arbeitsmarktes zu ergreifen, namentlich in den Bereichen Raumplanung und Infrastruktur. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge ist zudem das Rentenalter zu flexibilisieren, damit das im Inland verfügbare Arbeitskräftepotenzial besser genutzt werden kann.

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