Das Parlament nähert sich gemeinsamer Lösung beim Inländervorrang

7. Dezember 2016 News

Der Ständerat hat sich zum zweiten Mal in der laufenden Session über die Masseneinwanderungs-Initiative und deren Umsetzung im Ausländergesetz gebeugt. Noch ist er sich mit dem Nationalrat nicht in allen Punkten einig. Hervorzuheben ist aus Arbeitgebersicht insbesondere folgende Differenz: Die kleine Kammer will die Stellenmeldepflicht sowie die weiteren Massnahmen in den betroffenen Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen nicht erst bei einer «erheblich über dem Durchschnitt», sondern bereits bei einer «über dem Durchschnitt» liegenden Arbeitslosigkeit aktivieren. Das entscheidende Ausmass der Arbeitslosigkeit wird jedoch erst in den Ausführungsbestimmungen durch den Bundesrat konkretisiert.

Im Weiteren hat der Ständerat den Vorschlag des Nationalrats bestätigt, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren den Arbeitgebern passende Dossiers von Stellensuchenden zustellen. Zusätzlich hat er ergänzt, dass dies «innert kurzer Frist» zu geschehen hat. Ausserdem sieht nun auch der Ständerat von einer Begründungspflicht ab, wenn ein Arbeitgeber sich gegen einen durch das RAV vermittelten Bewerber entscheidet.

Der Ständerat hat mit seinen Beschlüssen einen weiteren Schritt gemacht, damit die Masseneinwanderungs-Initiative mit verhältnismässigem bürokratischem Aufwand innert den gesetzten Fristen für die Ratifikation des Kroatien-Dossiers sowie gemäss Artikel 121a der Bundesverfassung umgesetzt werden kann.