Bundesrat aktiviert Ventilklausel für die EU-17-Staaten

24. April 2013 News

Der Bundesrat hat beschlossen, die Ventilklausel für die EU-17 zu aktivieren, sofern die dafür vorausgesetzten Zuwanderungswerte erreicht werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert diese Entscheidung, respektiert sie aber und zählt nun auf eine unbürokratische Umsetzung der Kontingentierung.

Der Bundesrat hat beschlossen, die Ventilklausel für die EU-17 zu aktivieren und die Jahresaufenthaltsbewilligungen für Bürger aus diesen Staaten zu kontingentieren. Zudem will er die bereits seit einem Jahr geltende Kontingentierung der Jahresaufenthaltsbewilligungen für Bürger aus den EU-8-Staaten bis Mai 2014 weiterführen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hatte sich im Vorfeld des Bundesrats-Entscheids für den Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel ausgesprochen. In seiner Abwägung der verschiedenen Entscheidungs-Aspekte kam er zum Schluss, dass die Nachteile einer Anrufung der Ventilklausel letztlich überwiegen. Dabei fällt besonders ins Gewicht, dass die Zuwanderung mit der beschlossenen Kontingentierung nur geringfügig und nur für ein Jahr limitiert werden kann.

Der Bundesrat ist offenbar zu einem anderen Schluss gekommen, was der SAV bedauert, aber respektiert. Er zählt allerdings darauf, dass die Umsetzung der Kontingentierung durch die Behörden möglichst unbürokratisch und speditiv erfolgen wird.

Der Entscheid des Bundesrats darf nicht überbewertet werden. Der SAV nimmt jedenfalls mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat weiterhin zum freien Personenverkehr mit der EU steht. Der SAV selbst wird sich weiterhin überzeugt für die Personenfreizügigkeit und die bilateralen Abkommen mit der EU engagieren, weil die Schweiz insgesamt stark von diesem Vertragswerk profitiert. Die mit der Personenfreizügigkeit verbundenen Nebenwirkungen, zum Beispiel in den Bereichen des Immobilien-/Wohnungsmarkts und der Infrastruktur, müssen mit gezielten Massnahmen angegangen werden. Die Angriffe auf die Personenfreizügigkeit, wie sie mit den Zuwanderungsinitiativen der SVP und von Ecopop vorgetragen werden, sind jedenfalls der falsche Ansatz.