Beratung des Arbeitsgesetzes kommt voran

16. Februar 2018 News

Die ständerätliche Wirtschaftskommission hat die Debatte um die Anpassung des Arbeitsgesetzes gemäss den beiden parlamentarischen Initiativen Keller-Sutter und Graber fortgesetzt. Zur Diskussion stehen gewisse Flexibilisierungen in Bezug auf die Erfassung der Arbeitszeit sowie weitere Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt. Die Kommission hat über das weitere Vorgehen informiert.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat ihre Beratung über zwei parlamentarische Initiativen weitergeführt, mit denen das Arbeitsgesetz an die Anforderungen der heutigen Arbeitsrealitäten angepasst werden soll. Zum einen geht es um den Vorschlag von Ständeratspräsidentin Karin Keller-Sutter (16.423): Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit soll für einen eng definierten Kreis von Arbeitnehmenden mit leitender Tätigkeit sowie Fachspezialisten mit grossem Gestaltungsspielraum bei ihrer Arbeit aufgehoben werden. Zum anderen fordert die Initiative von Ständerat Konrad Graber (16.414) weitere Teilflexibilisierungen des Arbeitsgesetzes, etwa bezüglich der wöchentlichen Höchstarbeitszeit oder der Ruhezeit.

Zum Inhalt der Vorentwürfe hat sich die WAK-S bis jetzt noch nicht geäussert. Als nächster Schritt steht gemäss Angaben der Kommission die Erstellung des erläuternden Berichts zu den Vorentwürfen an, gefolgt von einer Vernehmlassung.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt insbesondere die Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmende mit hoher Autonomie. Diese Massnahme bedeutet einen richtigen und wichtigen Schritt weg vom alten Fabrikgesetz hin zu den neuen Realitäten der Arbeitswelt mit ihren flexibleren Arbeitsformen und -bedingungen. Zudem bleibt ein angemessener Arbeitnehmerschutz gewährleistet.