Bei Arbeitsfragen ist Pragmatismus gefragt

24. September 2015 Medienbeiträge

Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China hat seinen ersten Geburtstag gefeiert. Eine erste Bilanz sieht recht erfreulich aus, denn seit dem Inkrafttreten sind die Exporte ins Reich der Mitte signifikant gewachsen.

Das Volumen des Waren- und Dienstleistungshandels ist nicht das einzige Kriterium, an dem sich der Erfolg des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China misst. Denn seine Tragweite ist grösser. So beruht das bilaterale Abkommen auf dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung und ist an ein Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen gekoppelt, welches am 9. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Ebenso wie das Freihandelsabkommen ist es ein rechtsverbindliches internationales Übereinkommen.

Minimalstandards einhalten

Dieses zweite Abkommen zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, menschenwürdige Arbeit zu fördern und die Grundrechte der Arbeitnehmenden zu schützen. Die Ziele der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind darin ebenso berücksichtigt wie die unterschiedlichen nationalen Kontexte. Mit anderen Worten: Der Abbau der Zollschranken geht mit der Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards einher.

Das ist eine ebenso noble wie komplexe Aufgabe. Denn wie wird eine Zusammenarbeit zwischen zwei Ländern aufgebaut, die unterschiedlicher nicht sein könnten? Was hat die Schweiz dieser Grossmacht zu bieten, die 1,3 Milliarden Menschen zählt? Vor allem aber: Wie kann das Abkommen zu besseren Arbeitsbedingungen in einem Land beitragen, das die grundlegenden ILO-Normen, welche die Versammlungs- und Verhandlungsfreiheit garantieren und Zwangsarbeit verbieten, nicht ratifiziert hat?

Helfen, ohne schulmeisterlich zu wirken

Möglich ist dies mit einem pragmatischen Ansatz, der auf Dialog und Erfahrungsaustausch setzt. Deshalb reisten Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds im März 2015 nach Peking, wo sie die chinesische Delegation trafen. Die tripartite Delegation aus der Schweiz konnte dabei die Vorteile unseres Modells präsentieren, ohne schulmeisterlich zu wirken – unter anderem die Sozialpartnerschaft, die sich auf die verfassungsrechtliche Vereinigungsfreiheit stützt und vor Lohndumping schützt.

Auch bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit hat der Schweizer Ansatz Modellcharakter. In China führt die ausgedehnte Schattenwirtschaft zu prekären Arbeitsbedingungen und Wettbewerbsverzerrungen. Laut Schätzungen arbeiten in China 160 Millionen Personen schwarz, was 22 Prozent der Gesamtbeschäftigung entspricht. Bei ihren Bestrebungen, diese informelle Wirtschaft in die formelle überzuführen, könnten sich die chinesischen Behörden vom Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit inspirieren lassen, welches präventive mit repressiven Massnahmen verbindet und seine Wirkung unter Beweis gestellt hat.

Ein weiteres Beispiel für eine Zusammenarbeit sind konkrete Projekte wie das vom Bund unterstützte ILO-Projekt Score (Sustaining Competitive and Responsible Enterprises), woran sich über 100 chinesische KMU beteiligen. Die Schweizer Delegation konnte vor Ort feststellen, dass dieses Projekt die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz fördert. Dies wirkt sich positiv auf die Produktivität der Unternehmen und die Motivation der Mitarbeitenden aus.

Das Abkommen zwischen China und der Schweiz über Arbeit und Beschäftigung ist noch in der Anfangsphase. Sein Weg dürfte lang und steinig sein. Aber selbst wenn das Abkommen in seiner Wirkung bescheiden ist, verdient es Unterstützung als ein Beitrag zu menschenwürdiger Arbeit in China – denn ein Mosaik besteht bekanntlich aus vielen Steinchen.

Der Artikel von Marco Taddei ist in der Zeitschrift «Die Volkswirtschaft» erschienen.