Augenmass bei der Justierung der Zuwanderung

12. Juli 2016 Meinungen
Von Simon Wey

Seit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative berät die Politik über eine Umsetzung, die sowohl zu einer Reduktion der Zuwanderung führt, ohne das Freizügigkeitsabkommen und damit die Bilateralen Verträge I zu verletzen, als auch das notwendige Arbeitskräfteangebot aus dem Ausland für die hiesigen Unternehmen sicherstellt. In dieser Debatte liefert der kürzlich publizierte Observatoriumsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) fundierte Anhaltspunkte für eine nachhaltige Schweizer Zuwanderungspolitik. Die Erkenntnisse bestätigen einmal mehr eindrücklich, wie gut die zuwandernden Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt absorbiert werden und wie wichtig sie als Stütze für die Schweizer Wirtschaft sind. Vor einem brachialen Umbau dieses bewährten Regimes ist deshalb zu warnen – einschneidende Massnahmen könnten zu einem bösen Erwachen führen. Vielmehr sollten die infolge der Zuwanderung auftretenden Nebeneffekte im und ausserhalb des Arbeitsmarktes glaubwürdig und wirksam adressiert werden.

Die vom Seco präsentierten Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache: Die zuwandernden Personen sind überdurchschnittlich qualifiziert, werden vom Arbeitsmarkt in hohem Masse absorbiert und orientieren sich stark an ökonomischen Gesetzmässigkeiten. Verändern sich die wirtschaftlichen Kennzahlen der Schweiz gegenüber dem umliegenden Ausland, richten sich die grösstenteils mobilen Arbeitskräfte neu aus. Eine wichtige Erkenntnis des Seco-Berichts betrifft zudem die Komplementarität zwischen den zuwandernden und den inländischen Arbeitskräften: Aus dem Ausland rekrutierte Personen verdrängen die hiesigen Arbeitskräfte nicht, sondern regen vielmehr deren Nachfrage an. Verdeutlicht wird dies durch die im internationalen Vergleich rekordhohen Erwerbstätigenquoten von Arbeitnehmenden in der Schweiz. Zahlen in dieser Grössenordnung sind ansonsten noch am ehesten für einzelne nordische Länder auszumachen.

Ein wichtiges Fachkräftepotenzial stellen für die Unternehmen die erwerbstätigen Drittstaaten-Angehörigen dar, für welche der Bundesrat jedes Jahr eine geringe Anzahl von Kontingenten freigibt. Nur Spezialisten werden gemäss dem strengen Nachweis zugelassen, wonach keine inländische Arbeitskraft gefunden werden konnte. Gerade im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative geraten Kürzungen dieser Drittstaaten-Kontingente, die durch das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht erfasst sind, in den Fokus. Das ist gefährlich, denn eine unbedachte Reduktion dieser Kontingente hätte für Grossunternehmen wie Google, IBM oder Microsoft, aber auch aus dem Pharmabereich oder anderen Branchen einschneidende Auswirkungen. Diese Unternehmen sind auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Mutter- und Tochterunternehmen angewiesen, wozu insbesondere die uneingeschränkte Mobilität ihrer Mitarbeitenden zählt. Werden diesen Unternehmen zusätzliche Hürden auferlegt, kann die erfolgreiche Durchführung von länderübergreifenden Projekten gefährdet sein, was als Konsequenz Arbeitsplätze in der Schweiz aufs Spiel setzt. Eine solche Politik schwächt die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Auch die immer wieder in den Raum gestellte Behauptung, dass die beiden Sozialwerke AHV und IV durch die Zuwanderung übermässig strapaziert würden, wird im Bericht widerlegt. Es zeigt sich, dass bei der AHV durch die überdurchschnittlich junge Zuwanderung das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern spürbar verbessert wird. Die zuwandernden Personen sind Nettozahler und tragen überdurchschnittlich zur dringend notwendigen Finanzierung der beiden Sozialwerke bei.

 

Die Schweizer Politik tut gut daran, dem bewährten Regime der qualifizierten Zuwanderung Sorge zu tragen.

Die Unternehmen in der Schweiz bewegen sich in stürmischen Zeiten mit vielen Unsicherheiten, wobei mit der Stärke des Schweizer Frankens, der fragilen internationalen Grosswetterlage und den Schwierigkeiten bei der Zuwanderungspolitik nur einige genannt seien. Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative nimmt insbesondere die Schweizer Politik in die Pflicht, geeignete Massnahmen auszuarbeiten, die die Wanderungsbewegungen in die Schweiz insgesamt reduzieren. Der arbeitsmarktliche Beitrag zur Reduktion der Zuwanderung liegt hauptsächlich in der besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und in der Bekämpfung zuwanderungsbedingter, grober, regionaler und berufsgruppenbezogener Verwerfungen im Inland. Zu einer Lösung, die zielgerichtet wirkt und durchdacht ist, bietet der Schweizerische Arbeitgeberverband Hand.

Die Schweizer Politik tut gut daran, dem bewährten Regime der qualifizierten Zuwanderung Sorge zu tragen und den Unternehmen durch unvorteilhafte Massnahmen im Hinblick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht noch zusätzlich Sand ins Getriebe zu streuen.