Auch nationalrätliche Wirtschaftskommission erteilt Mindestlohn-Initiative eine Absage

9. Oktober 2013 News

Nach dem Ständerat hat auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats der Mindestlohn-Initiative eine Absage erteilt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über die klare Haltung der Kommission. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde das bewährte Lohnfindungssystem der Schweiz torpedieren. Zudem fördern Mindestlöhne, die deutlich über dem Marktlohn liegen, die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und setzen insbesondere leistungsschwache Mitarbeiter verstärkt unter Druck.

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission spricht sich deutlich gegen die Mindestlohn-Initiative aus. Damit entscheidet sie gleich wie der Ständerat und der Bundesrat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erfreut über die klare Haltung der Kommission. Auch der SAV lehnt die Mindestlohn-Initiative ab, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde bzw. 4000 Franken pro Monat fordert.

Der SAV spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Mindestlohn-Initiative aus:

  • Grundsätzlich soll der Markt die Lohnfindung regeln. Das gegenwärtige dezentrale und differenzierungsfähige Lohnfindungssystem ist eine Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes. Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz denn auch sehr gut ab: Eine hohe Erwerbsquote, eine tiefe Arbeitslosigkeit und hohe, tendenziell steigende Löhne kennzeichnen den Schweizer Arbeitsmarkt.
  • Die Festlegung der Löhne ist Sache der Unternehmen oder – wo Gesamtarbeitsverträge bestehen – der Branchen. Gerade auch sogenannte Tieflohn-Branchen – etwa die Gastronomie- oder die Reinigungsbranche – haben Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen, in denen Mindestlöhne definiert sind.
  • Lohnverhandlungen gehören zum Kernauftrag der Sozialpartner. Es ist Aufgabe der Sozialpartner – und nicht des Staates –, angemessene Löhne festzulegen. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde die Sozialpartnerschaft geschwächt, da der Handlungsspielraum und die Verantwortung der Sozialpartner reduziert würden.
  • Systematisch und deutlich über dem Marktlohn liegende Mindestlöhne fördern die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Und: Werden die Löhne künstlich erhöht, steigen die Anforderungen an die Arbeitnehmer – der Druck auf die leistungsschwächsten Mitarbeitenden nimmt damit zu.

Im Rahmen der Mindestlohn-Diskussion ist zudem zu beachten, dass tiefe Löhne oft vorübergehende Phänomene beim Einstieg in ein Unternehmen sind. Je länger jemand in einem Betrieb arbeitet, desto geringer ist auch die Chance, dass er oder sie einen tiefen Lohn bezieht.