Arbeitszeiterfassung: kein Zwang bei Arbeitnehmern mit Gestaltungsfreiheit

11. Juli 2013 News

Die Revisionsvorlage zur Arbeitszeiterfassung kommt nicht vor den Bundesrat. Die Vernehmlassung zeigte, dass die Positionen der Sozialpartner zu weit auseinanderliegen. Das Seco erarbeitet deshalb eine neue Vorlage. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass bei Arbeitnehmern, die in leitenden Positionen tätig sind oder eigenständig arbeiten können, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abgeschafft wird. Er hat beim Seco einen entsprechenden Vorschlag deponiert.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung verzichtet darauf, die Revisionsvorlage zur Arbeitszeiterfassung dem Bundesrat zu unterbreiten. Die Anhörung Ende 2012 zeigte, dass die Positionen der Sozialpartner zu weit auseinanderliegen. Die Revision will klären, welche Angestellten ihre Arbeitszeit nicht mehr dokumentieren müssen. Gemäss geltender Verordnung müssen alle dem Arbeitsgesetz unterstellten Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft erarbeitet nun eine neue Revisionsvorlage.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) erwartet, dass bei Arbeitnehmern, die in leitenden Positionen tätig sind oder eigenständig arbeiten können, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abgeschafft wird. Die geltenden Vorschriften sind überholt. Bei vielen Arbeitsverhältnissen steht nicht mehr die Präsenzzeit, sondern eine vereinbarte Leistung im Vordergrund. Wissensarbeiter können zudem dank neuer Technologien ihre Arbeit an jedem Ort und zu jeder Zeit erledigen. Für den SAV sind die Funktion und die Autonomie eines Arbeitnehmers somit wichtigere Kriterien als Lohngrenzen, die bestimmen helfen sollen, welche Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen müssen.

In Absprache mit Mitgliederverbänden hat der SAV beim Seco einen entsprechenden Vorschlag deponiert. Für Arbeitnehmer, die bei der Gestaltung ihrer Arbeit und Arbeitszeit frei sind, soll demnach die Dokumentationspflicht nicht mehr gelten. Die Arbeitgeber bestimmen die betroffenen Funktionsgruppen oder entsprechenden Arbeitnehmer. Gleichzeitig bieten sie diesen Arbeitnehmern ein Instrument zur freiwilligen Erfassung ihrer Arbeitszeit. Weiter schlägt der SAV vor, dass alle Arbeitnehmer die Lage, also den Zeitpunkt, ihrer Arbeitszeit und ihrer Pausen nicht mehr dokumentieren müssen.

Der SAV regt zudem an, dass das Seco die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit in einem Merkblatt festhält. Dies sichert ein einheitliches Vorgehen. Zusätzlich sollte das Seco eine Checkliste erstellen, mit der die Arbeitsinspektoren überprüfen können, ob für einen Arbeitnehmer die Dokumentationspflicht gilt.