Arbeitgeberverband lehnt Mindestlohn-Initiative entschieden ab

23. Januar 2012 Medienmitteilungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich mit Nachdruck gegen die Mindestlohn-Initiative aus. Die Löhne werden in den Unternehmen oder – soweit Gesamtarbeitsverträge bestehen – in den Branchen festgelegt. Der Markt oder die Sozialpartner und nicht der Gesetzgeber sollen über die Festsetzung von Mindestlöhnen entscheiden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat heute die Mindestlohn-Initiative eingereicht. Sie verlangt, dass Bund und Kantone primär den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit Mindestlöhnen fördern. Dies entspricht aber nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) einem indirekten Vertragszwang. Während verschiedene GAV in einigen Branchen einen Mindestlohn festsetzen, werden in anderen Branchen mit wichtigen GAV keine Löhne festgelegt. Diese Branchen erachten es als sinnvoll, die Löhne auf Firmenebene festzulegen. Der SAV ist überzeugt: Die «Förderung» von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen darf nicht in die Autonomie von GAV-Vertragsparteien eingreifen, die in ihrem Vertrag keine Mindestlöhne festlegen wollen. Vielmehr ist es Aufgabe der Sozialpartner, sich für angemessene Löhne einzusetzen und diese miteinander auszuhandeln.

Gesetzliche Mindestlöhne als Beschäftigungskiller
Überall dort, wo kein GAV mit Mindestlöhnen besteht, will die Initiative einen vom Bund erlassenen gesetzlichen Mindestlohn einführen. Dieser soll für alle Arbeitnehmenden als zwingende Lohnuntergrenze gelten, mit der Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für besondere Arbeitsverhältnisse. Für die Festlegung des Mindestlohns orientieren sich die Initianten am Existenzbedarf gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde – dies entspricht bei 42 Wochenstunden 4000 Franken pro Monat – würde für etwa 400 000 Beschäftigte eine zum Teil deutliche Lohnerhöhung bedeuten.

Ein solch massiver Eingriff in die schweizerischen Lohnstrukturen würde sich negativ auf die Beschäftigung auswirken. Denn Mindestlöhne, die deutlich über dem Marktlohn liegen, fördern einerseits die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren anderseits den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Zudem steigen mit einer Anhebung der Löhne auch die Qualifikations- und Leistungsanforderungen an die Beschäftigten. Leidtragende wären gerade jene leistungs- bzw. qualifikationsschwächeren Personen, die angeblich mit Mindestlöhnen geschützt werden sollen.

Existenzsichernde Löhne sind kein objektives Messkriterium
Mindestlöhne können nicht einfach mit der Existenzsicherung begründet werden, denn dafür ist das jeweilige Haushalteinkommen entscheidend. Dem gegenüber stehen je nach Familiengrösse, Wohnort etc. sehr unterschiedliche Lebenshaltungskosten. Ein Lohn, der für eine Einzelperson genügt, reicht unter Umständen nicht für eine ganze Familie. Ein zweiter, tieferer Lohn kann aber den fehlenden Teil ergänzen. So sind gerade im unteren Einkommenssegment häufig Zweitverdienerinnen und jugendliche Einsteiger vertreten.

Es gibt bereits ein «garantiertes Mindesteinkommen» in der Schweiz – es trägt nur verschiedene Namen und ist auf die Existenzsicherung ausgerichtet. Wo Löhne bzw. Haushalteinkommen nicht ausreichen, gewährleisten nämlich die Leistungen der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe die Existenzsicherung.