Arbeitgeber leisten Beitrag zu wirksamer MEI-Umsetzung

22. September 2016 News

Nach dem Nationalrat wird sich der Ständerat mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) befassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird in der kleinen Kammer den nach Regionen und Berufsgruppen definierten Inländervorrang mittragen. Wichtig sind für den Dachverband weitere Abhilfemassnahmen, die vom Bundesrat erlassen werden können.

Der Nationalrat hat sich für eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative entschieden, die einen Inländervorrang sowie bei Bedarf EU-kompatible Abhilfemassnahmen vorsieht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Stossrichtung. Es wird nun am Ständerat liegen, diese Variante noch mit weiteren Steuerungselementen zu ergänzen, die innenpolitisch breit abgestützt sind. Die Arbeitgeber sind dabei bereit, ihren Anteil an eine mehrheitsfähige Lösung beizusteuern, die dem Volkswillen gerecht wird und die Schweiz als stabilen Wirtschaftsstandort erhält.

Um ein deutliches Zeichen zugunsten einer besseren Integration des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu setzen, hat sich der Arbeitgeberverband bereits im Vorfeld der Beratung im Nationalrat für die sofortige Einführung einer Meldepflicht für einzelne Regionen und Berufsgruppen ohne Arbeitskräftemangel ausgesprochen. Der Nationalrat hat sich nun gegen eine solche Massnahme entschieden.

Der Arbeitgeberverband unterstützt den Entscheid des Nationalrats, wonach der Bundesrat zusätzlich zum Inländervorrang sogenannte Abhilfemassnahmen ergreifen kann. Die Abhilfemassnahmen wären im Einklang mit der vorberatenden Kommission des Nationalrats (SPK-N) auf das erforderliche Mindestmass und wiederum auf Berufsgruppen und Regionen zu beschränken. Gemeinsam mit einer grossen Minderheit des Nationalrats will der Arbeitgeberverband den Bundesrat zusätzlich ermächtigen, Massnahmen notfalls einzuführen, sofern der gemischte Ausschuss, der aus Vertretern der Schweiz und der EU zusammengesetzt ist, innerhalb von 60 Tagen keine Lösung findet. Der Arbeitgeberverband ist überzeugt, dass auch ein solches Vorgehen mit dem Freizügigkeitsabkommen übereinstimmt.

Der Arbeitgeberverband ist der festen Überzeugung, dass mit einem solchen Massnahmenpaket dem Verfassungsartikel gemäss 121a BV griffiger entsprochen wird. Gleichzeitig soll die Akzeptanz im Volk gestärkt und vorgebeugt werden, dass die Personenfreizügigkeit und somit die bilateralen Verträge als Ganzes innenpolitisch attackiert werden.