Pragmatische Lösungen mit Europa und in der Altersvorsorge

4. Februar 2016 Medienmitteilungen

Die Arbeitgeber bieten für zwei zentrale Herausforderungen, denen die Schweiz gegenübersteht, pragmatische Lösungsvorschläge: Die Beziehungen zur EU sollen mit einer Schutzklausel, aber ohne zusätzliche flankierende Massnahmen gesichert werden, und die Leistungen in der Altersvorsorge sollen mit einer strukturellen Reform finanzierbar bleiben. An einer Medienkonferenz in Lausanne unterstrich der Schweizerische Arbeitgeberverband sein verstärktes Engagement in der Romandie, um diesen und weiteren Anliegen auch bei den Westschweizer Politikern und Bürgern mehr Gehör zu verschaffen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) setzt sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative für eine EU-verträgliche Lösung im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) ein. Mit anderen Worten: Die neue Regelung muss zum einen wirtschaftsverträglich sein und darf zum anderen die Weiterführung des bilateralen Wegs nicht gefährden. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Wirtschaft vor gut einem Jahr die Idee einer Schutzklausel präsentiert. Der Bundesrat hat den Ball inzwischen aufgenommen und wird in seiner Botschaft im März das genaue Modell einer autonomen Steuerung der Zuwanderung präsentieren. «Dabei müssen EU-/Efta-Bürger, die sich bis zu zwölf Monate für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten, von der Kontingentierung ausgenommen werden», fordert Nationalrat Guillaume Barazzone, frei gewähltes Mitglied im Vorstandsausschuss des SAV, an die Adresse des Bundesrats. Gleiches gilt grundsätzlich für Grenzgänger, wobei für einzelne Kantone Sonderregelungen ausserhalb des Schutzklausel-Mechanismus erlassen werden können. Wichtig für die Arbeitgeber ist zweitens eine praxistaugliche Handhabung des Inländervorrangs: Er soll bereits bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente berücksichtigt werden. Der Aufwand für Unternehmen und Behörden und auch das Konfliktpotenzial gegenüber dem FZA würden damit deutlich verringert. Drittens verlangt der SAV als Vertreter der Sozialpartner die vollwertige Mitgliedschaft in der Zuwanderungskommission, um die Bedürfnisse der Unternehmen einbringen zu können.

Neben der Schutzklausel stehen die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit im Zentrum der Zuwanderungsdiskussion. Der gewerkschaftliche Ruf nach einem Ausbau bedroht den liberalen und flexiblen Arbeitsmarkt und lässt sich in keiner Weise rechtfertigen. Dies sieht auch die Mehrheit der Westschweizer Wirtschaftsverbände so. «Die bisherigen Massnahmen haben sich in der Vergangenheit bewährt, um Fälle der Missachtung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch ausländische oder Schweizer Arbeitgeber entweder zu verhindern oder erfolgreich zu bekämpfen», sagt Pierre-André Michoud, Mitglied im SAV-Vorstandsausschuss, mit Verweis auf verschiedene Berichte und Studien. Das bestehende Instrumentarium hat deshalb weiterhin seine Berechtigung – vorausgesetzt, dass die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU Bestand hat. Statt eines materiellen Ausbaus der FlaM bedarf es Optimierungen im Vollzug, indem die Kontrollorgane professionalisiert und die geltenden Vorschriften noch konsequenter angewendet werden.

Altersvorsorge: Demografie verlangt strukturelle Reform
Auch bei den Sozialversicherungen steht die Schweiz vor grossen Herausforderungen. Finanzieren heute noch gut 3,5 Erwerbstätige eine AHV-Rente, werden 2045 demografiebedingt gerade noch zwei Aktive für eine AHV-Rente aufkommen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung müssen die Renten zudem über eine längere Zeitspanne ausbezahlt werden. Angesichts dieser demografischen Umwälzungen fordert die Wirtschaft geschlossen eine strukturelle Reform unseres Rentensystems. «Dabei ist es uns ein Anliegen, die Renten zu sichern – nach dem Grundsatz: Rentenniveau halten, aber nicht ausbauen», erklärt SAV-Vizepräsident Jean-Marc Probst mit Nachdruck. Entsprechend reicht eine moderate Zusatzfinanzierung von 0,6 Mehrwertsteuer-Prozenten für die AHV (rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65) und von rund 0,4 Lohnprozenten für Kompensationsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge. Darüber hinaus muss zwingend eine Stabilisierungsregel nach dem Modell des SAV eingeführt werden. Nicht zuletzt muss die Reform rasch – per 1. Januar 2018 – umgesetzt werden. Einerseits lassen sich so unnötige Umstellungskosten in der Mehrwertsteuer verhindern, andererseits braucht unser Land dringend eine Lösung zur Sicherung der gegenwärtigen Renten.

Mehr Gewicht in der Westschweiz
Zu all diesen Kernthemen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands werden in den kommenden Monaten an den Urnen und im Parlament weitreichende Entscheidungen getroffen. Aufgrund dieser Konstellation hat der SAV seine Aktivitäten auch und gerade in der Romandie verstärkt. Über die seit gut einem Jahr aktive «Antenne romande» und mit dem neu gewählten Vizepräsidenten ist es gelungen, den Arbeitgebern in der Romandie mehr Gehör bei Politikern und Bürgern zu verschaffen.

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