Gewichtete Auswertungen bei Vernehmlassungen elementar

11. März 2016 News

Bei Vernehmlassungen ist es zentral, dass die verschiedenen Stellungnahmen entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer Absender gewichtet werden. Die neue Verordnung zum Vernehmlassungsverfahren ignoriert diesen Sachverhalt leider.

Die Vernehmlassung ist ein wichtiges demokratiepolitisches Instrument. Der Arbeitgeberverband begrüsst es deshalb, dass der Bundesrat die Verordnung zum Vernehmlassungsgesetz verbessert hat und diese – zusammen mit dem 2014 revidierten Gesetz – per 1. April 2016 in Kraft setzt.

Bedauerlich ist allerdings, dass dabei ein zentrales Anliegen des Arbeitgeberverbands unbeachtet blieb. Als Dachorganisation ist es für den Arbeitgeberverband elementar, dass Stellungnahmen entsprechend der volkswirtschaftlichen Bedeutung ihrer Absender gewichtet werden. Die Stellungnahmen von Dachorganisationen geben konsolidiert eine Vielzahl von Mitgliedermeinungen wieder. Das bisherige Vernehmlassungsgesetz schreibt eine solche qualitative Auswertung noch vor: «Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet» (Artikel 8, VlG). Eine rein quantitative Auswertung bzw. ein reines Auszählen der Stellungnahmen – wie Gesetz und Verordnung neu vorgeben – verwässert die Aussagekraft des Vernehmlassungsresultats dagegen.