Vernehmlassung für Weiterbildungsgesetz läuft

9. November 2011 News

Der Bundesrat hat den Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll das lebenslange Lernen stärken sowie Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten fördern. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April 2012.

Das Weiterbildungsgesetz befasst sich mit der nicht-formalen Bildung, das heisst mit staatlich nicht geregelten Bildungsangeboten wie Kursen oder Seminaren. Mit einem Gesamtvolumen von 5,3 Mrd. Franken stellt diese einen gewichtigen Markt dar. Der Gesetzesentwurf klärt den Begriff der Weiterbildung und grenzt ihn klar von staatlich geregelten Bildungsabschlüssen ab. Er definiert Grundsätze für die finanzielle Förderung der Weiterbildung durch den Bund und verbessert die Kohärenz in der Gesetzgebung. Mit dem Entwurf des neuen Gesetzes kommt der Bundesrat einem Auftrag der Verfassung nach.

Eigeninitiative belohnen
„Das Weiterbildungsgesetz stärkt den Wettbewerb und führt zu mehr Transparenz, Qualität und Durchlässigkeit bei Weiterbildungsangeboten“, teilt das Bundesamt für Berufsbildung (BBT) mit. So sollen Bildungsleistungen aus einer Weiterbildung an formale Bildungsgänge angerechnet werden können.

Lebenslanges Lernen ist in der heutigen Wissensgesellschaft und Wirtschaft unerlässlich. Das Weiterbildungsgesetz geht laut BBT davon aus, “dass Weiterbildung primär in der Verantwortung des Einzelnen steht.” Es habe zum Ziel, ein weiterbildungsfreundliches Klima zu schaffen, das Eigeninitiative belohnt und möglichst vielen Zugang zur Weiterbildung gewährt. Wo nötig, soll die Chancengleichheit verbessert werden, etwa für Menschen mit Behinderungen oder Migrantinnen und Migranten.

Auch Arbeitgeber betroffen
Ebenfalls im Weiterbildungsgesetz verankert wird die Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener (Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien und Grundkenntnisse zu den wichtigsten Rechten und Pflichten). Fehlten diese Kompetenzen, sei die Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt gefährdet, schreibt das BBT.

Auch Arbeitgeber sind vom Weiterbildungsgesetz betroffen. Deshalb wird der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) in den nächsten Monaten das Gesetz mit seinen Mitgliederorganisationen beurteilen.